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Namen & Marken


Der eigene Name ist gesetzlich geschützt. Dies gilt auch für einen Künstlernamen. Durch das Markengesetz werden geschäftliche Bezeichnungen geschützt, unter die auch Band- bzw. Ensemblenamen fallen können. Für Künstlernamen und geschäftliche Bezeichnungen gilt, dass sie von demjenigen benutzt werden dürfen, der sie zuerst öffentlich verwendet hat.
Gelegentlich kommt es aber vor, dass z.B. zwei Bands oder Künstler denselben oder ähnliche Namen benutzen. Dies wird in der Regel dann problematisch, wenn eine Gruppe nicht mehr nur regional tätig ist, sondern deutschlandweit bekannt wird.
Zu Schwierigkeiten hinsichtlich eines Bandsnamens kann es auch kommen, wenn sich eine Band auflöst oder einzelne Mitglieder eine Band verlassen und dann weiterhin unter dem alten Namen auftreten wollen.

Ich mahne namens- oder markenrechtliche Verstöße ab oder führe für Sie Verhandlungen hinsichtlich des Verzichts auf einen Namen.



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